WILLAM & Dr. BECHTLOFF Immobilien GmbH

 

WEITERBILDUNG


Gemäß § 34c GewO (Gewerbeordnung) sind Immobilienmakler seit 2018 verpflichtet,
sich innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren in einem Umfang von 20 Stunden
weiterzubilden.
Wir nehmen regelmäßig an Weiterbildungsmaßnahmen des IVD teil, um unsere
Qualitäten als Makler zu verbessern und immer auf dem neusten Stand des Maklerwissens zu sein. Der IVD verlangt 15 Stunden pro Jahr.

Für erfolgreiche Teilnahme erhalten wir vom IVD das Weiterbildungssiegel als Nachweis.
Auch in 2023 haben wir wieder erfolgreich an Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen
und erhielten hierfür das WEITERBILDUNGSSIEGEL 2024!


 



 

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